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Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen erfolgen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.
Lebenserhaltende Maßnahmen
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen erfolgen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.
Schmerzlindernde Maßnahmen und Behandlungsort
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen erfolgen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.
Mit der Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, wenn Sie unwiederbringlich nicht in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu bilden oder zu äußern (bestätigt von 2 Ärzten) – sofern niemand anderem die elterliche Sorge zusteht.
Bitte tragen Sie die Daten des anderen Elternteils ein.
Bitte tragen Sie die Daten Ihrer Kinder ein.
Bitte tragen Sie hier die Daten der Person ein, die das Sorgerecht erhalten soll für den Fall, dass beide Eltern ihr Sorgerecht nicht mehr wahrnehmen können:
Wenn die von Ihnen oben benannte Person ausfällt (z. B. Krankheit, Abwesenheit, Tod), soll die elterliche Sorge übertragen werden auf.
Bitte tragen Sie die Daten der Person/en (maximal drei) ein, auf die elterliche Sorge NICHT übertragen werden soll.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsorgevollmacht nur dann ihren Zweck erfüllt, wenn sie möglichst umfassend formuliert ist. Die von PREVAGO erstellte Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihren Bevollmächtigten, grundsätzlich alle Angelegenheiten für Sie zu regeln. Für manche Geschäfte, wie z. B. Grundstücksübertragungen und -belastungen oder bei verschiedenen Unternehmensgeschäften, benötigen Sie allerdings eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht (bspw. bei einem Notar, der für die Beglaubigung maximal EUR 70,00 zzgl. MwSt. in Rechnung stellt).
Wir empfehlen Ihnen, für die Regelung Ihrer Bankgeschäfte auf die von Ihrer Bank angebotene Konto- oder Depotvollmachten zurückzugreifen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter unkompliziert auch Ihre Bankangelegenheiten regeln kann.
Es gibt Fälle, in denen das Betreuungsgericht trotz einer umfassenden Vorsorgevollmacht einen Betreuer benennen muss. Mit einer sogenannten „vorsorglichen Betreuungsverfügung“ können Sie festlegen, dass das Gericht auch in einem solchen Fall die von Ihnen in der Vorsorgevollmacht genannte Person als Bevollmächtigten einsetzt. Das Gericht muss sich dann grundsätzlich bei der Auswahl des Betreuers an Ihren Wunsch halten.
Eine unvorhergesehene Notsituation kann jeden treffen, daher ist eine entsprechende Vorsorgeregelung auch für junge Menschen und Familien wichtig. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht unter Umständen Betreuer einsetzt, die nicht in Ihrem Sinne handeln. Eine von Ihnen in der Vorsorgevollmacht benannte Vertrauensperson kann ein(e) Familienangehörige(r) sein, aber auch Freunde oder andere Menschen, die Ihnen nahestehen.
Entscheidungen trotz Gefahr
Sollen Ihre Bevollmächtigten auch dann gesundheitsbezogene Entscheidungen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsorgevollmacht nur dann ihren Zweck erfüllt, wenn sie möglichst umfassend formuliert ist. Die von PREVAGO erstellte Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihren Bevollmächtigten, grundsätzlich alle Angelegenheiten für Sie zu regeln. Für manche Geschäfte, wie z. B. Grundstücksübertragungen und -belastungen oder bei verschiedenen Unternehmensgeschäften, benötigen Sie allerdings eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht (bspw. bei einem Notar, der für die Beglaubigung maximal EUR 70,00 zzgl. MwSt. in Rechnung stellt).
Wir empfehlen Ihnen, für die Regelung Ihrer Bankgeschäfte auf die von Ihrer Bank angebotene Konto- oder Depotvollmachten zurückzugreifen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter unkompliziert auch Ihre Bankangelegenheiten regeln kann.
Es gibt Fälle, in denen das Betreuungsgericht trotz einer umfassenden Vorsorgevollmacht einen Betreuer benennen muss. Mit einer sogenannten „vorsorglichen Betreuungsverfügung“ können Sie festlegen, dass das Gericht auch in einem solchen Fall die von Ihnen in der Vorsorgevollmacht genannte Person als Bevollmächtigten einsetzt. Das Gericht muss sich dann grundsätzlich bei der Auswahl des Betreuers an Ihren Wunsch halten.
Bitte tragen Sie hier die Daten der Person(en) (maximal drei) ein, denen Sie Vollmacht übertragen möchten.
Tipp: Wenn Sie noch nicht wissen, wem Sie die Vollmacht übertragen möchten, können Sie alle oder einige Felder ganz einfach leer lassen und handschriftlich ausfüllen, sobald Sie die Dokumente von uns erhalten haben. Es empfiehlt sich jedoch die Daten möglichst vollständig direkt in das Formular einzutragen.
Bitte tragen Sie hier die Daten des ersten Bevollmächtigten ein.
Bitte tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein.
Individuelle Wünsche
Anmerkungen / Besondere Wünsche
Nach Bestätigung mit „Weiter“ erhalten Sie eine Gesamtübersicht Ihrer Angaben. Sie haben dann die Möglichkeit, diese noch einmal zu überprüfen.
Vollmachtgeber
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Bevollmächtigte
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